Aktuelles

Neue Entscheidung zu den Kosten eines Studiums

Am 16.9.2009 veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil, nach dem Ausgaben für ein Studium als Werbungskosten (und nicht nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben) angesetzt werden können, wenn das Studium berufsbegleitend absolviert oder sonst eine Zweitausbildung durchgeführt wird (Az. VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 49/07). Nicht auf diese Entscheidung berufen können sich Studenten, die ihr Studium direkt nach dem Abitur aufnehmen.

DBA mit der Türkei gekündigt

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wurde das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt. Das Bundesfinanzministerium gab als Grund für die Kündigung an, dass das Abkommen veraltet sei und auf türkischer Seite keine Bereitschaft zu einer Revision bestanden habe. Ich persönlich vermute, dass es - wie bei der Kündigung des DBA mit Brasilien - um die Anrechnung fiktiver Quellensteuer ging.

Zu der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums

Erbschaftsteuer-DBA mit Frankreich tritt in Kraft

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wurde das Erbschaftsteuer-DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Frankreich ratifiziert und tritt somit in Kraft. Nach den Erbschaftsteuer-DBA mit Schweden, Dänemark, Griechenland, der Schweiz und den USA ist dieses DBA das sechste derzeit geltende. Das Erbschaftsteuer-DBA mit Österreich wurde gekündigt, nachdem die Erbschaftsteuer in Österreich abgeschafft wurde.

Mehr Informationen

BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag

Als Kleinunternehmer ist man ja das liebste Kind des Finanzministers und kommt in den Genuss überaus günstiger Regelungen wie dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG. Zu dieser wirklich interessanten Regelung gibt es ein neues BMF-Schreiben:

Zum Download von der Homepage des Bundesfinanzministeriums

Entwurf eines BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerung

Wenn Sie mal ganz viel Zeit haben und wissen möchten, wie kompliziert Steuerrecht wirklich sein kann, empfehle ich Ihnen die Lektüre des Entwurfs eines BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerung. Der Entwurf hat 72 Seiten, also nur wenn Sie wirklich viel Zeit haben!

Zum Download von der Homepage des Bundesfinanzministeriums